ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Getränke Pauly
Zur Aggerhalle 13a
51645 Gummersbach
Tel.: 02261-75300
Fax: 02261-73668
Info@getraenke-pauly.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Gesamtforderung Eigentum der Firma Getränke Pauly.
- Das gesamte Leergut (Fässer, Flaschen, Kästen, Paletten) wird als Sachdarlehen gewährt. Es ist vom Empfänger vollständig zurück zu gewähren. Fehlendes Leergut hat der Empfänger zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen.
- Zur Sicherung unserer Ansprüche auf Rückgabe von Leergut übereignet der Empfänger der Firma Getränke Pauly seinen gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Bestand an Leergut.
- Zusätzlich ist für das Leergut als Sicherheit ein unverzinslicher Pfandbetrag zu zahlen, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt.
- Unsere Rechnungen sind sofort, ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
- Bei Bezahlung nach Fälligkeitsdatum sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12,5 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.
- Bei Zustellungen wird zu den Ladenverkaufspreisen eine Pauschale entsprechend der Entfernung, des Aufwands vor Ort sowie des tatsächlichen Verbrauchs berechnet.
- Bei einem unverhältnismäßig geringen Verbrauch der gelieferten Menge behalten wir uns vor, neben der Zustellung/Logistik eine angemessene Aufwandspauschale zu berechnen.
- Bei der Abrechnung von abgeholter Kommissionsware behalten wir uns vor, eine angemessene Pauschale abzurechnen für die Erstellung des Lieferscheins, die Kommissionierung der Ware und das Zurückräumen der nicht verbrauchten Ware.
- Angebrochene Six-Packs verbleiben beim Verbraucher und werden komplett abgerechnet.
- Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen berücksichtigt werden.
- Lieferungen und Verrechnungen von Gratisware/Gutscheinen werden mit 20 €/HL belastet.
- Bei Stornierung des Auftrags werden 60 % vom Wert der Leihgebühr in Rechnung gestellt.
- Leihgebühren werden je Veranstaltung/Wochenende abgerechnet.
- Mietsätze sind unter Vorgabe des gesamten Getränkebezugs kalkuliert. Ohne Bezug wird ein Aufschlag belastet.
- Nachlieferungen gegen Gebühr; wiederholte Anfahrten gegen Gebühr.
- Der Entleiher haftet für alle Schäden an Leihgütern und bestätigt hierfür ausreichend versichert zu sein.
- Für die Ladungssicherung ist der Abholer verantwortlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist –sofern §38 ZPO dem nicht entgegensteht- Gummersbach.
Stand 04/23