AGB


 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Getränke Pauly                                                                               

Zur Aggerhalle 13a

51645 Gummersbach

Tel.: 02261-75300

Fax: 02261-73668

Info@getraenke-pauly.de

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsbeziehung entstandenen       Gesamtforderung  Eigentum der Firma Getränke Pauly.
  2. Das gesamte Leergut (Fässer, Flaschen, Kästen, Paletten) wird als Sachdarlehen gewährt. Es ist vom Empfänger vollständig zurück zu gewähren. Fehlendes Leergut hat der Empfänger zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen.
  3. Zur Sicherung unserer Ansprüche auf Rückgabe von Leergut übereignet der Empfänger der Firma Getränke Pauly seinen gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Bestand an Leergut.
  4. Zusätzlich ist für das Leergut als Sicherheit ein unverzinslicher Pfandbetrag zu zahlen, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt.
  5. Unsere Rechnungen sind sofort, ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  6. Bei Bezahlung nach Fälligkeitsdatum sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12,5 %  über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.
  7. Bei Zustellungen wird zu den Ladenverkaufspreisen eine Pauschale entsprechend der Entfernung, des Aufwands vor Ort sowie des tatsächlichen Verbrauchs berechnet.
  8. Bei einem unverhältnismäßig geringen Verbrauch der gelieferten Menge behalten wir uns vor, neben der Zustellung/Logistik eine angemessene Aufwandspauschale zu berechnen.
  9. Bei der Abrechnung von abgeholter Kommissionsware behalten wir uns vor, eine angemessene Pauschale abzurechnen für die Erstellung des Lieferscheins, die Kommissionierung der Ware und das Zurückräumen der nicht verbrauchten Ware.
  10. Angebrochene Six-Packs verbleiben beim Verbraucher und werden komplett abgerechnet.
  11. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen berücksichtigt werden.
  12. Lieferungen und Verrechnungen von Gratisware/Gutscheinen werden mit 20 €/HL belastet.
  13. Bei Stornierung des Auftrags werden 60 % vom Wert der Leihgebühr in Rechnung gestellt.
  14. Leihgebühren werden je Veranstaltung/Wochenende abgerechnet.
  15. Mietsätze sind unter Vorgabe des gesamten Getränkebezugs kalkuliert. Ohne Bezug wird ein Aufschlag belastet.
  16. Nachlieferungen gegen Gebühr; wiederholte Anfahrten gegen Gebühr.
  17. Der Entleiher haftet für alle Schäden an Leihgütern und bestätigt hierfür ausreichend versichert zu sein.
  18. Für die Ladungssicherung ist der Abholer verantwortlich.


 

      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist –sofern §38 ZPO dem nicht entgegensteht- Gummersbach.

      Stand 04/23



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